AGB
Stand: 10.02.2026
1. GELTUNGSBEREICH
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen von WeCaterin (nachfolgend „WeCaterin“) im Bereich Catering, Foodtruck-/Eventbewirtung sowie damit zusammenhängende Lieferungen und Services, gegenüber Verbrauchern (B2C) und Unternehmern (B2B).
(2) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von WeCaterin in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt wurden.
2. ANGEBOTE, PREISE UND LEISTUNGSUMFANG
(1) Angebote von WeCaterin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Angebotspreise als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlich (Textform) bestätigten Angebot/der Auftragsbestätigung. Nebenleistungen (z.B. zusätzliches Personal, Anfahrt, Equipment, Verlängerungszeiten, Sonderwünsche) werden – sofern nicht im Angebot enthalten – gesondert berechnet.
3. AUFTRAGSERTEILUNG / VERTRAGSSCHLUSS
(1) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot in Textform bestätigt und WeCaterin die Annahme in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt oder mit der Leistungsausführung beginnt.
(2) Ist der Kunde Vermittler/Organisator eines Dritten („Auftraggeber“), haften Vermittler/Organisator und Auftraggeber als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag. Vertragspartner und Rechnungsadressat ist zunächst der Vermittler/Organisator, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. ÄNDERUNGEN / ERSATZLEISTUNGEN / GÄSTEZAHL
(1) WeCaterin behält sich vor, einzelne Speisen/Komponenten aufgrund saisonaler Verfügbarkeit, Qualitätsanforderungen oder nicht von WeCaterin zu vertretender Umstände durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen. WeCaterin wird den Kunden – soweit möglich – rechtzeitig informieren und eine zumutbare, gleichwertige Lösung anbieten.
(2) Die endgültige Anzahl der Gäste ist WeCaterin spätestens 6 Werktage vor der Veranstaltung in Textform mitzuteilen. Bei einer Änderung der Gästezahl von mehr als +/-10% ist WeCaterin berechtigt, die Kalkulation anzupassen.
(3) Für die Abrechnung gilt mindestens die bestätigte Gästezahl. Wenn vor Ort tatsächlich mehr Personen versorgt werden sollen/werden, kann WeCaterin dies nach Möglichkeit umsetzen und zusätzlich abrechnen.
5. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN (EVENTVORAUSSETZUNGEN)
(1) Der Kunde stellt sicher, dass WeCaterin zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Veranstaltungsort hat und die vereinbarten Flächen genutzt werden können.
(2) Erforderliche Genehmigungen, behördliche Auflagen, Stellflächenfreigaben sowie ggf. Haus-/Standortregeln hat der Kunde rechtzeitig zu klären, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(3) Soweit für die Leistung notwendig/vereinbart, sorgt der Kunde für geeignete Anschlüsse (z.B. Strom/Wasser) und angemessene Rahmenbedingungen am Standort.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Bei Vertragsabschluss kann WeCaterin eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme stellen. Die Anzahlung ist spätestens 28 Tage vor der Veranstaltung fällig, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Die Schlussrechnung stellt WeCaterin nach Durchführung der Veranstaltung. Rechnungen sind – sofern nicht abweichend vereinbart – innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist WeCaterin berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und Mahnkosten zu verlangen. WeCaterin kann die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Beträge zurückhalten.
7. RÜCKTRITT / STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN
(1) Eine Stornierung muss in Textform erfolgen.
(2) Der Kunde ist bis zu 28 Tagen vor dem vereinbarten Termin zum Rücktritt berechtigt. Danach gelten folgende Stornogebühren (jeweils bezogen auf die vereinbarte Vertragssumme):
- bis 14 Tage vor dem Termin: 25%
- bis 7 Tage vor dem Termin: 50%
- bis 2 Tage vor dem Termin: 80%
- am Vortag oder am Tag der Veranstaltung: 100%
(3) Übt der Kunde sein Rücktrittsrecht nicht aus oder nimmt Leistungen nicht in Anspruch, bleibt der Vertrag wirksam; der Kunde schuldet die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen, soweit gesetzlich erforderlich.
(4) Bei bereits angefallenen, nachweisbaren Fremdkosten (z.B. Sonderbestellungen, gebuchtes Personal/Equipment) können diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden, soweit sie nicht bereits durch die Stornopauschale abgedeckt sind.
Hinweis zum Widerrufsrecht (Verbraucher):
Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin/Zeitraum vorsieht, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht ausgeschlossen sein (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Maßgeblich ist der konkrete Vertrag.
8. RÜCKTRITT DURCH WECATERIN / HÖHERE GEWALT
(1) WeCaterin ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
- höhere Gewalt, extreme Witterung, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen oder sonstige, von WeCaterin nicht zu vertretende Umstände die Durchführung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren,
- der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet,
- der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt und dadurch die Durchführung gefährdet.
(2) Bei berechtigtem Rücktritt durch WeCaterin besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, soweit WeCaterin keine bereits entstandenen, notwendigen Kosten (z.B. Waren, Personaldisposition) nachweisen kann; diese können in Abzug gebracht werden.
9. HAFTUNG
(1) WeCaterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet WeCaterin nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Kunde hat die Sorgfaltspflicht für bereitgestelltes Equipment/Leihgegenstände und haftet für Schwund oder Beschädigungen, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Beauftragte oder sonstige dem Kunden zuzurechnende Personen verursacht werden.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig.
(2) Änderungen, Nebenabreden, Rücktrittserklärungen, Kündigungen, Mahnungen oder Mängelanzeigen müssen in Textform (z.B. E-Mail) an kontakt@wecaterin.com übermittelt werden.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Kontakt:
WeCaterIN. – Ayman Rfissa
Danziger Straße 42, 10435 Berlin
E-Mail: kontakt@wecaterin.com